Unsere Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1.
Allgemeine Bedingungen
Die
nachstehenden Bedingungen sind verbindlich, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart
ist. Sie sind mit der mündlichen oder schriftlichen Bestätigung des Auftrags wirksam.
Abweichende Bedingungen des Bestellers sind unwirksam, wenn nicht sofort nach Erhalt der
Auftragsbestätigung unseren Bedingungen widersprochen wird. Die Liefer- und
Zahlungsbedingungen müssen nicht zwangsläufig Bestandteil von Dokumenten sein.
Änderungen der Bedingungen bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung.
2.
Angebotsverbindlichkeit
Unsere
Angebote sind stets freibleibend, sofern keine Bindefrist erwähnt ist.
3.
Auftragsannahme
Alle
Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
Auf diese Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung verzichtet werden.
4.
Abnahme, Abnahmeverzug
Der
Käufer ist verpflichtet die Ware zum vereinbarten Termin abzunehmen. Verweigert der
Käufer die Abnahme, so geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung sofort
auf ihn über. Verweigert der Käufer die Abnahme der Leistung ganz oder teilweise, oder
kommt der Vertrag aus einem vom Käufer zu vertretenden Grunde nicht zur Durchführung, so
kann der Verkäufer an Stelle der Kaufpreiszahlung einen Schadensersatz mindestens in
Höhe der bereits erbrachten nachzuweisenden Vorleistung mindestens jedoch 25% des
Vertragswertes bei gleichzeitigem Rücktritt vom Vertrag verlangen.
5 Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit dem
Zeitpunkt der Anlieferung der Geräte beim Kunden bzw. bei Selbstabholung und endet zum im
Auftrag vereinbarten Zeitpunkt der Abholung beim Kunden bzw. bei Rückgabe durch den
Kunden. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag.
Trifft das beauftragte Logistik-Unternehmen den Mieter zum vereinbarten Rückholzeitpunkt
nicht an, so verlängert sich der Mietzeitpunkt bis zum tatsächlichen Abholzeitpunkt.
Lieferzeit und Rückholzeitpunkt müssen, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart,
werktags zwischen 10.00 Uhr und 18.00 Uhr liegen.
6. Kautionen
Kautionen werden dem Mieter, nach
Rückkehr der Geräte inklusive allen Zubehörs in unversehrtem Zustand zurückgezahlt.
Bei verspäteter Rückgabe der Geräte wird ein zusätzlicher Mietbetrag nach Maßgabe der
gültigen Preisliste fällig, der von der Kaution einbehalten wird. Restbeträge werden
sodann dem Mieter erstattet, eventuelle Minusbeträge mit sofortiger Fälligkeit in
Rechnung gestellt.
Gibt der Mieter die Mietware defekt zurück, so wird
die Kaution zunächst einbehalten und die defekten Mietgegenstände
reparieren lassen bzw. im Falle der Unmöglichkeit bzw. Unwirtschaftlichkeit einer
Reparatur Ersatzgeräte kaufen. Übersteigt die Kaution die Reparaturkosten bzw. den
Wiederbeschaffungswert der Mietgegenstände, so erhält der Kunde die Differenz erstattet.
Der Kunde haftet jedoch bei Rückgabe defekter Mietgegenstände maximal mit der gesamten
Kaution. Darüber hinaus wird nur dann eine
Gebühr erhoben, wenn der Kunde die Mietgegenstände überhaupt nicht zurückgibt (z.B.
wegen Diebstahl) oder Gerätedefekte durch grobe Fahrlässigkeit hervorgerufen wurden. Der
Kunde ist dann verpflichtet, dem Vermieter den Wiederbeschaffungswert des Mietgegenstandes
abzüglich der hinterlegten Kaution zu entrichten.
7. Pflichten des Mieters
Der Mieter hat unmittelbar nach
Empfang der Geräte diese auf Unversehrtheit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Er
verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit dem Mietgegenstand. Er haftet für
aufkommende Schäden infolge grober Fahrlässigkeit oder Diebstahl (s. auch Punkt . Preise
und Kautionen). Mietobjekte sind inkl. Zubehör zum vereinbarten Termin in einwandfreiem
Zustand zurückzugeben. Nicht zurückgegebenes oder verlorenes Zubehör wird dem Mieter
zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
8.
Preise
Die in
unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen angegebenen Preise verstehen sich
inklusive der bei Rechnungserstellung gültigen Mehrwertsteuer. Für alle Lieferungen
bleibt uns die Festlegung der Zahlungsbedingungen vorbehalten.
9.
Lieferung und Lieferverzug
Liefertermine
oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind
schriftlich anzugeben, Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluß. Sämtliche
Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung.
Entsprechende Dispositionen sind vom Auftragnehmer nachzuweisen. Wird ein Vertrag nach
Auftragsannahme geändert sind die Lieferfristen erneut festzusetzen. Teillieferungen sind
zulässig.
10.
Versendung - Gefahrenübergang
Die
Versendung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht spätestens auf den
Auftraggeber über, sobald die Ware dem Transportunternehmen übergeben wird, oder sobald
sie das Lager des Auftragnehmers verlässt. Der Auftragnehmer wird auf Wunsch und auf
Kosten des Auftraggebers die Ware gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer-, und
Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichern. Verzögert sich der
Versand der Ware infolge von Umständen die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht vom
Tage der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Auftraggeber über.
11.
Zahlungsbedingungen
Die
Lieferung an Neukunden erfolgt grundsätzlich gegen Vorkasse oder Nachnahme. Die auf den
Rechnungen angegebenen Zahlungsfristen sind vom Käufer einzuhalten. Teillieferungen
werden gesondert in Rechnung gestellt. Rechnungsstellungsdatum ist der Tag der
Warenbereitstellung zur Lieferung. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist
ausgeschlossen, sofern nicht die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt worden ist. Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, unbeschadet
unserer sonstigen gesetzlichen Rechte Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit der Zahlung
in Höhe der uns berechneten Bankzinsen plus MwSt. zu berechnen. Die Zinsen sind sofort
fällig. Gerät der Käufer mit einer
Zahlung in Verzug, so können wir unbeschadet anderer Rechte, die Erfüllung unserer
Verpflichtungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Käufer verlangen. Ausnahmen
sind etwaige Mängelbeseitigungen zur Heilung des Verzuges. Auf Grund von Zahlungsverzug
können wir weitere Lieferungen aus diesem oder einem anderen Vertrag verweigern, oder von
einer Vorauszahlung oder einer
Sicherheitsleistung abhängig machen.
12.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware
wird unter verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt geliefert und bleibt bis zur
vollen Bezahlung unserer sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser
Eigentum. Der Käufer darf die Vorbehaltsware in ordentlichem Geschäftsgang
weiterveräußern. Der Käufer tritt uns bereits alle Forderungen die ihm aus der
Lieferungen von Vorbehaltswaren gegen seine Abnehmer ab. Eine Rücknahme von
Vorbehaltsware ist jederzeit möglich. Sofern wir nicht etwas anderes erklären liegt in
einer Rücknahme jedoch kein Rücktritt vom Vertrag, sie erfolgt vielmehr lediglich zur
Sicherung unserer Ansprüche. Der Käufer bleibt weiterhin zur Erfüllung des Vertrags
verpflichtet. Die Kosten der Rücknahme und der Verwaltung des Kaufgegenstandes trägt der
Käufer.
13.
Schadensersatzansprüche
Alle
Reklamationen sind innerhalb von 5 Tagen nach Eingang der Lieferung beim Kunden mit der
exakten Mängelbeschreibung bei uns anzumelden. Verspätet eingehende Reklamationen
können nicht berücksichtigt werden..
14.
Software
Soweit
Programme zum Verleihumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches
Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung
überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen
Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe
für den daraus entstehenden Schaden.
15.
Sonstige Ansprüche
Auch
soweit in den vorstehenden Bedingungen nicht besonders hervorgehoben, sind
Schadensersatzansprüche des Käufers, insbesondere auch wegen positiver
Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluß im Rahmen des gesetzlich
Zulässigen ausgeschlossen. Die Rechte des Käufers aus diesem Vertrag sind nicht
übertragbar. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Sollten eine oder mehrere
Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder
werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die
unwirksame Bestimmung gilt schon hiermit als durch eine neu wirksame ersetzt, die
möglichst denselben rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck erfüllt. Ergänzungen und
Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form.
16.
Erfüllungsort-Gerichtsstand
Bei
Streitigkeiten, auch soweit sie die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser allgemeinen
Verkaufs- und Lieferbedingungen betreffen, ist der Gerichtsstand Backnang. Die Geltung des
einheitlichen internationalen Kaufrechts (EKG,EKAG, jeweils vom 17.7.1973) wird
ausgeschlossen.
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