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Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Allgemeine Bedingungen

Die nachstehenden Bedingungen sind verbindlich, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Sie sind mit der mündlichen oder schriftlichen Bestätigung des Auftrags wirksam. Abweichende Bedingungen des Bestellers sind unwirksam, wenn nicht sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung unseren Bedingungen widersprochen wird. Die Liefer- und Zahlungsbedingungen müssen nicht zwangsläufig Bestandteil von Dokumenten sein. Änderungen der Bedingungen bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung.

 2. Angebotsverbindlichkeit

Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern keine Bindefrist erwähnt ist.

 3. Auftragsannahme

Alle Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Auf diese Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung verzichtet werden.

 4. Abnahme, Abnahmeverzug

Der Käufer ist verpflichtet die Ware zum vereinbarten Termin abzunehmen. Verweigert der Käufer die Abnahme, so geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung sofort auf ihn über. Verweigert der Käufer die Abnahme der Leistung ganz oder teilweise, oder kommt der Vertrag aus einem vom Käufer zu vertretenden Grunde nicht zur Durchführung, so kann der Verkäufer an Stelle der Kaufpreiszahlung einen Schadensersatz mindestens in Höhe der bereits erbrachten nachzuweisenden Vorleistung mindestens jedoch 25% des Vertragswertes bei gleichzeitigem Rücktritt vom Vertrag verlangen.

 5 Mietzeit

Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Anlieferung der Geräte beim Kunden bzw. bei Selbstabholung und endet zum im Auftrag vereinbarten Zeitpunkt der Abholung beim Kunden bzw. bei Rückgabe durch den Kunden. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag.
Trifft das beauftragte Logistik-Unternehmen den Mieter zum vereinbarten Rückholzeitpunkt nicht an, so verlängert sich der Mietzeitpunkt bis zum tatsächlichen Abholzeitpunkt. Lieferzeit und Rückholzeitpunkt müssen, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, werktags zwischen 10.00 Uhr und 18.00 Uhr liegen
.

 6. Kautionen

Kautionen werden dem Mieter, nach Rückkehr der Geräte inklusive allen Zubehörs in unversehrtem Zustand zurückgezahlt. Bei verspäteter Rückgabe der Geräte wird ein zusätzlicher Mietbetrag nach Maßgabe der gültigen Preisliste fällig, der von der Kaution einbehalten wird. Restbeträge werden sodann dem Mieter erstattet, eventuelle Minusbeträge mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung gestellt.
Gibt der Mieter die Mietware defekt zurück, so wird   die Kaution zunächst einbehalten und die defekten Mietgegenstände reparieren lassen bzw. im Falle der Unmöglichkeit bzw. Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur Ersatzgeräte kaufen. Übersteigt die Kaution die Reparaturkosten bzw. den Wiederbeschaffungswert der Mietgegenstände, so erhält der Kunde die Differenz erstattet.
Der Kunde haftet jedoch bei Rückgabe defekter Mietgegenstände maximal mit der gesamten Kaution. Darüber hinaus wird  nur dann eine Gebühr erhoben, wenn der Kunde die Mietgegenstände überhaupt nicht zurückgibt (z.B. wegen Diebstahl) oder Gerätedefekte durch grobe Fahrlässigkeit hervorgerufen wurden. Der Kunde ist dann verpflichtet, dem Vermieter den Wiederbeschaffungswert des Mietgegenstandes abzüglich der hinterlegten Kaution zu entrichten.

 7. Pflichten des Mieters

Der Mieter hat unmittelbar nach Empfang der Geräte diese auf Unversehrtheit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Er verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit dem Mietgegenstand. Er haftet für aufkommende Schäden infolge grober Fahrlässigkeit oder Diebstahl (s. auch Punkt . Preise und Kautionen). Mietobjekte sind inkl. Zubehör zum vereinbarten Termin in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Nicht zurückgegebenes oder verlorenes Zubehör wird dem Mieter zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

 8. Preise

Die in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen angegebenen Preise verstehen sich inklusive der bei Rechnungserstellung gültigen Mehrwertsteuer. Für alle Lieferungen bleibt uns die Festlegung der Zahlungsbedingungen vorbehalten.

 9. Lieferung und Lieferverzug

Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben, Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluß. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind vom Auftragnehmer nachzuweisen. Wird ein Vertrag nach Auftragsannahme geändert sind die Lieferfristen erneut festzusetzen. Teillieferungen sind zulässig.

 10. Versendung - Gefahrenübergang

Die Versendung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht spätestens auf den Auftraggeber über, sobald die Ware dem Transportunternehmen übergeben wird, oder sobald sie das Lager des Auftragnehmers verlässt. Der Auftragnehmer wird auf Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers die Ware gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer-, und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichern. Verzögert sich der Versand der Ware infolge von Umständen die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht vom Tage der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Auftraggeber über. 

 11. Zahlungsbedingungen

Die Lieferung an Neukunden erfolgt grundsätzlich gegen Vorkasse oder Nachnahme. Die auf den Rechnungen angegebenen Zahlungsfristen sind vom Käufer einzuhalten. Teillieferungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Rechnungsstellungsdatum ist der Tag der Warenbereitstellung zur Lieferung. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, sofern nicht die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist. Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Rechte Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit der Zahlung in Höhe der uns berechneten Bankzinsen plus MwSt. zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.  Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so können wir unbeschadet anderer Rechte, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Käufer verlangen. Ausnahmen sind etwaige Mängelbeseitigungen zur Heilung des Verzuges. Auf Grund von Zahlungsverzug können wir weitere Lieferungen aus diesem oder einem anderen Vertrag verweigern, oder von einer Vorauszahlung  oder einer Sicherheitsleistung abhängig machen.

 12. Eigentumsvorbehalt

Die Ware wird unter verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt geliefert und bleibt bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Käufer darf die Vorbehaltsware in ordentlichem Geschäftsgang weiterveräußern. Der Käufer tritt uns bereits alle Forderungen die ihm aus der Lieferungen von Vorbehaltswaren gegen seine Abnehmer ab. Eine Rücknahme von Vorbehaltsware ist jederzeit möglich. Sofern wir nicht etwas anderes erklären liegt in einer Rücknahme jedoch kein Rücktritt vom Vertrag, sie erfolgt vielmehr lediglich zur Sicherung unserer Ansprüche. Der Käufer bleibt weiterhin zur Erfüllung des Vertrags verpflichtet. Die Kosten der Rücknahme und der Verwaltung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer.

 13. Schadensersatzansprüche

Alle Reklamationen sind innerhalb von 5 Tagen nach Eingang der Lieferung beim Kunden mit der exakten Mängelbeschreibung bei uns anzumelden. Verspätet eingehende Reklamationen können nicht berücksichtigt werden..

 14. Software

Soweit Programme zum Verleihumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.

 15. Sonstige Ansprüche

Auch soweit in den vorstehenden Bedingungen nicht besonders hervorgehoben, sind Schadensersatzansprüche des Käufers, insbesondere auch wegen positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluß im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. Die Rechte des Käufers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit  der übrigen nicht. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt schon hiermit als durch eine neu wirksame ersetzt, die möglichst denselben rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck erfüllt. Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form.

 16. Erfüllungsort-Gerichtsstand

Bei Streitigkeiten, auch soweit sie die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen betreffen, ist der Gerichtsstand Backnang. Die Geltung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (EKG,EKAG, jeweils vom 17.7.1973) wird ausgeschlossen.

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